Samstag, 9. November 2013

Verwaltungsgericht erklärt Belegungsstopp für nichtig

rbb-online.de 07.11.2013

Im Streit um ihre Jugendheime hat die Haasenburg GmbH einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Cottbus entschied am Donnerstag, dass der vom Bildungsministerium verhängte Belegungsstopp rechtlich nicht bindend ist. Das Ministerium habe seine Entscheidung nicht ausreichend begründet. Bildungsministerin Münch will die Heime dennoch komplett schließen - und erhält dafür breite Zustimmung.

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2 Kommentare:

  1. Belegungsstopp aufgehoben hin oder her. Wenn die Jugendämter keine Jugendlichen mehr dorthin schicken, regelt sich das Problem bald von selbst...

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  2. Richtig. So wie es heute aus der Presse zu hören war sind die bundesweiten Jugendämter dabei die Kinder und Jugendlichen aus den Haasenburg Heimen auf andere Einrichtungen zu verteilen. Auch wird niemand Neues mehr an die Heime vermittelt.

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