blogs.taz.de vom 07.03.2014
Das Landgericht Berlin hat die Klage der Haasenburg gegen die taz wegen verschiedener Äußerungen in dem Artikel “Horror am Waldrand”
vom 15. Juni 2013 abgewiesen. Mit diesem Artikel hat die taz seinerzeit
die strafrechtlichen Ermitltungen, die Untersuchungen der
Haasenburg-Heime durch eine unabhängige Kommission, die anschließende
Belegungsverbote der Brandenburgischen Landesregierung und das
Betriebsverbot gegen die Haasenburg Heim ausgelöst.
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